Veranstaltung: | Stadtparteitag November |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Anträge |
Antragsteller*in: | Alfred Mayer |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 26.10.2019, 02:36 |
A3: Unbehandelte Änderungsanräge zum Kommunalwahlprogramm 2020
Antragstext
Der Stadtvorstand wird angewiesen, die auf sein Betreiben in der
Stadtversammlung vom 20.07.2019 wegen des Fehlens von Unterstützern rechts- und
satzungswidrig nicht behandelten Änderungsanträge zum Kommunalwahlprogramm 2020
unter Nutzung des Speichers von Antragsgrün in einer geeigneten Form
darzustellen und sie der nächsten Stadtversammlung zur Entscheidung vorzulegen,
wie das bisher immer mit in einer Stadtversammlung unerledigten Anträgen
gehandhabt wurde.
Begründung
Drei Tage vor der Programm-Stadtversammlung tauchte erstmals in einer Aussendung des Kreisverbands München-Stadt die „Regelung“ auf, daß Änderungsanträge zum Wahlprogramm zwei Unterstützer*innen bräuchten.
Eine solche „Regelung“ gab es überhaupt nicht. Es war vielmehr geplant, sie erst durch die Stadtversammlung vom 20.07.2019 beschließen zu lassen, was zwar vermutlich geschah, aber auch erstab der Beschlußfassung Geltung haben konnte. Die vermutlich beschlossene Regelung ging völlig ins Leere,
weil sie auch vorsah, daß Änderungsanträge und Unterstützererklärungen bis spätestens 12.00h des Vortags eingereicht werden müßten.
Die „Regelung“ wurde erst bekannt gegeben, nachdem das im Bereich Beschneidung des Antragsrechts in der Vergangenheit emsigste Mitglied des Leitungsteams Beppo Brem bei einem Treffen des AK WiFi am 11.7.2019 erklärt hatte, daß für Änderungsanträge keine Unterstützer notwendig seien, im Anschluß daran aber allem Anschein nach gleich tätig geworden ist.
Das kann aber dahingestellt bleiben, weil § 15 Abs. 3 Parteiengesetz regelt:
(3) Das Antragsrecht ist so zu gestalten, daß eine demokratische Willensbildung gewährleistet bleibt, insbesondere auch Minderheiten ihre Vorschläge ausreichend zur Erörterung bringen können.
Eine „scharfsinnige“ Klärung, aus wie vielen Personen im Sinne der Vorschrift eine Minderheit mindestens bestehen muß erübrigt sich, weil § 6 Abs. 8 der Satzung des Kreisverbands München-Stadt unzweideutig festlegt, daß alle Mitglieder ein Antragsrecht haben.
Diese Formulierung schließt selbst für ein Höchstmaß an „Scharfsinn“ aus, daß ein Individuum dieser „Allen“ nicht antragsberechtigt sein könnte, wenn es keinen Unterstützer aufbieten kann, weil dann nicht mehr „Alle“ antragsberechtigt wären.
Dementsprechend wurde auch schon zweimal vergebens eine Satzungsänderung auf ein Erfordernis von zwei Unterstützerunterschriften versucht.
Die Nichtbehandlung war damit rechts- und satzungswidrig. Auch die Änderungsanträge ohne Unterstützer lagen der Stadtversammlung vom 20. Juli 2019 vor. Eine Behandlung ist rechts- satzungswidrig unterblieben. Damit hätten sie nach der seit Bestehen der Grünen geübten Handhabung auf die Tagesordnung der nächsten Stadtversammlung am 13./14 September gesetzt werden müssen, ohne von den Antragstellern nochmals eingebracht werden zu müssen.
Das Präsidium hat in Absprache mit dem Stadtvorstand meinen entsprechenden GO-Antrag ohne Diskussion als unzulässig erklärt, weil ich die noch offenen Änderungsanträge nicht mit dem GO-Antrag vorgelegt habe. Ich war nicht auf den behaupteten Mangel aufmerksam gemacht worden. In einer Partei,in der die demokratischen Spielregeln selbst nach 73 Jahren Demokratie noch gelten sollten, beunruhigt mich eine solche willkürliche Ausgrenzung sehr., selbst wenn sie nur einem ausgeprägten Spieltrieb folgen sollte, dem in der Geschichte auch schon viel Unheil entsprungen ist und der unserer Lage nicht ganz gerecht wird.
Ehe ich mich auf den Rechtsweg begebe und unsere von mir mitgegründete Partei im Interesse der Demokratie und der weiteren Bewohnbarkeit der Erde damit in der Öffentlichkeit in ein ungünstiges Licht bringen könnte, stelle ich diesen Antrag, ohne eine Möglichkeit erhalten zu haben, Einblick in die Protokolle der betreffenden Stadtversammlungen erhalten zu haben.
Als Mitglied einer der Bewahrung der Biosphäre verpflichteten Partei trage ich die politische Verantwortung, auf der Behandlung der willkürlich ausgegrenzten Themen zu beharren.
Meine mutwillig ausgegrenzten Anträge gehen von dem Umstand aus, daß angesichts der heute schon zum Alltag gehörenden schrecklichen Klimakatastrophen einschließlich des Abschmelzens der Gletscher und Polkappen und dem Auftauen der Permafrostböden und durchaus auch der seit Beginn der Aufzeichnungen beiden heißesten Sommer in unserem Land kein einziges Zehntel Grad weiterer Erwärmung mehr so einfach hingenommen werden kann, wie das Klimaziel 2050 und auch das für 2035 suggerieren soll.
Wir müssen sofort alles Menschenmögliche unternehmen, um weit vor 2035 die Klimaneutralität zu erreichen.
Darum geht es bei meinen Änderungsanträgen. Und auch um
ein Ende der Ausweisung von Gewerbeflächen ,
der Ablehnung von immer noch mehr Bürobauten,
die Vergabe von städtischen Grundstücken nur noch für den sozialen Wohnungsbau der Stadt selbst und den auf Dauer dem Bau und Bestand von Sozialwohnungen verpflichteten Genossenschaften,
dem Ende der Umlegung der Grundsteuer auf die Mieter,
Priorität von Planung und Bau der S-Bahn-Nord und -Südringe,
Umsetzung der gerichtlich verhängten Fahrverbote ohne Wenn und Aber zum Schutz leidenden Anwohner,
Erhöhung der Recyclingquote beim bislang völlig unzulänglichen Dualen System.
Sas von uns neuerdings auf 2035 herabgesetzte Klimaziel 2035 läßt übrigens offen, welche Temperatursteigerung bis dahin hingenommen werden soll. Entsprechend der menschlichen Mentalität werden wir also höchstwahrscheinlich schon bis dahin die Steigerung um 1,5 ° erreicht haben, sodaß 2035 noch schlimmer wäre als 2050 in der ehrgeizigen Variante.
Die als hoch kriminell zu wertende weltweite politische Einigung, sich mit der Herstellung der Klimaneutralität bis 2050 Zeit zu lassen, suggeriert uns die falsche Annahme, das von den Münchner Grünen gesetzte Klimaziel 2035 sei ausreichend. Gerade das zu den weltweit reichsten Städten gehörende München muß radikaler Vorreiter werden, lange bevor von den Armen und Ärmsten Einschnitte bei ihrem so schon elenden und das Klima nicht belastenden Lebenszuschnitt erwartet werden kann. Daß selbst sie schließlich Abstriche in ihrer Lebensführung zu spüren bekommen werden, muß uns um so mehr zu noch nicht da gewesenen Einschränkungen unseres verantwortungslos von Luxus bestimmten Lebens zwingen. Im Grunde besteht ja die Pflicht, die Erdtemperatur zu senken, um die heute schon zur Tagesordnung gehörenden Klimakatastrophen abzuwenden, denen so gut wie täglich viele Menschen zum Opfer fallen.
Jeder versäumte Tag wird uns mehr an persönlichen Einschränkungen und Entbehrungen für die Abwendung der Unbewohnbarkeit der Erde abverlangen, die heute noch sehr gut zu meistern wären.
Unsere Nachkommen werden unserer Rücksichtslosigkeit zu verdanken haben, daß ihr Leben am äußersten Rand der Existenz verlaufen wird, soweit sie überhaupt noch Lebensbereiche finden werden. Ich lege nicht den geringsten Wert darauf, von diesen armen Menschen als unfähige, glücklose Figur erwähnt zu werden.
Es darf nicht notwendig werden, unser chaotisches Verhalten zu erwähnen, weil wir die Wende für weitere 10.000 Generationen Homo sapiens geschafft haben werden.
Im Gegensatz zu dem bisher beschlossenen – selbst mit der CSU Söders koalitionsfähigen – verzagten Programm werden meine Änderungsanträge dem gegebenen Notstand eher gerecht, ohne schon scheinbar Unmögliches zu verlangen.
Ich bitte, nicht den Leuten zu folgen, die längst nicht mehr daran zu glauben scheinen, die belebte Welt noch retten zu können und nur noch ihren Spaß haben und die Mandate und schönen Ämter sichern wollen, für die die Grünen also Selbstzweck sind.
Unsere selbst gewählte Aufgabe ist, ohne faule Kompromisse alles zu tun, um die Erde aller belebten Welt zuminest in dem heutigen Zustand zu erhalten. Dafür muß freilich viel mehr getan werden als in den ausgegrenzten Änderungsanträgen in menschlichen Unzulänglichkeit beispielhaft enthalten ist.
Unterstützer*innen
- Stefan Hofreiter (KV München)